Lohnsteuerliche Entlastungspakete verabschiedet und Details geklärt
Rückwirkend zum 1. Januar 2022 wurden im ersten Entlastungspaket folgende Maßnahmen verabschiedet: Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1200 Euro Arbeitnehmer werden unmittelbar und zeitnah steuerlich entlastet