Nachweis der Corona-Prämie erleichtert
Die steuerfreie Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a EStG ist im Lohnkonto aufzuzeichnen, damit sie bei der Lohnsteuer-Außenprüfung als solche erkennbar ist und die Rechtsgrundlage
Die steuerfreie Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a EStG ist im Lohnkonto aufzuzeichnen, damit sie bei der Lohnsteuer-Außenprüfung als solche erkennbar ist und die Rechtsgrundlage
Die baden-württembergische Landesregierung hat beschlossen, dass ungeimpfte Personen, die in Quarantäne müssen, künftig keine Entschädigung mehr für ihren Verdienstausfall bezahlt bekommen. Die bisherige Regelung sah