Besteuerung einer Abfindungshöhung aufgrund eines vorzeitigen Austritts
In der Praxis vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einem Aufhebungsvertrag häufig zusätzlich eine sogenannte „Sprinterklausel“. Diese gibt einem Arbeitnehmer das Recht, gegen einen weiteren Abfindungsbetrag