Coronabedingter Beschäftigungsentfall – kein Mutterschutzlohn
Entfallen in der Corona-Krise sämtliche Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb des Arbeitgebers, endet für eine Schwangere das Beschäftigungsverbot. Ihr steht kein Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG mehr