Verlängerung Erleichterung Zugang Kurzarbeitergeld
Mit der 3. Änderungsverordnung zur Kurzarbeitergeldverordnung wird der Zugang zu den bis Ende 2021 geltenden Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld um drei Monate vom 30. Juni 2021
Mit der 3. Änderungsverordnung zur Kurzarbeitergeldverordnung wird der Zugang zu den bis Ende 2021 geltenden Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld um drei Monate vom 30. Juni 2021