Finanzverwaltung liefert Update zur Aufladung von Elektrofahrzeugen und Elektrofahrrädern
Seit dem 01.01.2017 ist das kostenlose oder verbilligte Laden eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens für den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei,