Ausbildung und Kurzarbeit
Grundsätzlich gilt, dass Neueinstellungen nicht zu Kurzarbeit passen. Deshalb erfüllen während Kurzarbeit neu eingestellte Mitarbeiter die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld grundsätzlich nicht, so die Agentur für
Grundsätzlich gilt, dass Neueinstellungen nicht zu Kurzarbeit passen. Deshalb erfüllen während Kurzarbeit neu eingestellte Mitarbeiter die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld grundsätzlich nicht, so die Agentur für