Weitere Details zum Thema steuerfreier Bonus von EUR 1.500
Die Steuerbefreiung der EUR 1.500,- für die Krisenzeit Corona wurde nun das durch erwartete BMF-Schreiben untermauert. Es wird hier Bezug genommen auf die bisherigen Notfallhilfen,
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Kurzarbeitergeld wird nach Leistungsklassen ermittelt. Die Leistungsklasse 1 steht für Mitarbeiter mit eingetragenen Kindern auf der Lohnsteuerkarte, die Leistungsklasse 2 für Mitarbeiter ohne Kinder. Wenn
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden