Entschluss zum Jahressteuergesetz – 44 Euro-Freigrenze bleibt bestehen
Das Bundeskabinett hat am 31.07.2019 wie geplant das Jahressteuergesetz – ohne die vorhergesehene n Änderungen bei der 44-Euro-Freigrenze – auf den Gesetzgebungsweg gebracht. Im Jahressteuergesetz