Arbeitnehmer aus EU-/EWR-Mitgliedsstaaten sowie Schweiz
Für geringfügige Beschäftigungen von Arbeitnehmern, die sich innerhalb der EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz bewegen, gelten die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 883/2004. Danach unterliegen Arbeitnehmer