Abfindungen an Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland sind in Deutschland steuerpflichtig
Der BFH hat Abfindungen bisher nicht als Entgelt für früher geleistete Arbeit gesehen. Das Besteuerungsrecht für Abfindungen an ehemalige Arbeitnehmer, die im Auszahlungszeitpunkt in ein