Krankenkassenzuständigkeit bei Unklarheiten
§ 175 Abs. 3 Satz 3 SGB V regelt, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen die Zuständigkeit für die Fälle regeln, in denen der Versicherte und
§ 175 Abs. 3 Satz 3 SGB V regelt, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen die Zuständigkeit für die Fälle regeln, in denen der Versicherte und