Fristgerechte Überweisung von SV-Beiträgen
Bitte beachten Sie, dass die Sozialversicherungsbehörden den 24.12. und 31.12.2015 nicht als Bankarbeitstag sehen. Damit müssen die Überweisungen der SV-Beiträge bis zum 28.12.2015 überwiesen sein,
Bitte beachten Sie, dass die Sozialversicherungsbehörden den 24.12. und 31.12.2015 nicht als Bankarbeitstag sehen. Damit müssen die Überweisungen der SV-Beiträge bis zum 28.12.2015 überwiesen sein,