ÜBERNAHME DER BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG DURCH DEN ARBEITGEBER
Der Bundesfinanzhof argumentierte 2007, dass die Übernahme der Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn führt. Der BFH hat