SFN-Zuschläge können zur Beitragsfalle werden
Mitarbeiter, die einen Minijob ausüben, können – wie Vollzeitbeschäftigte auch – lohnsteuer- und beitragsfreie Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge erhalten. Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags-