Aufzeichnungspflichten als Streitpunkt gerechtfertigt?
Der Mindestlohn erregt weiterhin die Gemüter: darin enthaltene Aufzeichnungspflichten betreffend Arbeitszeit sind aber eigentlich nicht wirklich neu. In § 16 ArbZG findet sich z.B. folgendes:
Der Mindestlohn erregt weiterhin die Gemüter: darin enthaltene Aufzeichnungspflichten betreffend Arbeitszeit sind aber eigentlich nicht wirklich neu. In § 16 ArbZG findet sich z.B. folgendes: