Übernahme von Bußgeldern
Begeht ein Arbeitnehmer verkehrsrechtliche Verstöße während er dienstlich unterwegs ist, muss er das verhängte Bußgeld in der Regel selbst bezahlen. Übernimmt der Arbeitgeber aus Großzügigkeit
Begeht ein Arbeitnehmer verkehrsrechtliche Verstöße während er dienstlich unterwegs ist, muss er das verhängte Bußgeld in der Regel selbst bezahlen. Übernimmt der Arbeitgeber aus Großzügigkeit