Bereitschaftsdienst im Pflegebereich ist zu vergüten
Das Mindestentgelt für Pflegekräfte gilt nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst, so der Entscheid des Bundesarbeitsgerichts mit Verweis auf § 2
Das Mindestentgelt für Pflegekräfte gilt nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst, so der Entscheid des Bundesarbeitsgerichts mit Verweis auf § 2