Keine Insolvenzumlage für Wohnungseigentümergemeinschaft
Häufig beschäftigen Wohnungseigentümergemeinschaften für Verwaltungs- und Instandhaltungsaufgaben Arbeitnehmer; als Arbeitgeber muss die WEG für diese Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Eine Insolvenzgeldumlage entsteht allerdings nicht, stellte das