Aufmerksamkeiten
Die Grenze für steuerfeie Aufmerksamkeiten wird ab 2015 von 40 Euro auf 60 Euro erhöht. Bis zu diesem Wert können Arbeitnehmer ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben
Die Grenze für steuerfeie Aufmerksamkeiten wird ab 2015 von 40 Euro auf 60 Euro erhöht. Bis zu diesem Wert können Arbeitnehmer ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben