Geringe Rentenerhöhung rechtmäßig
Rentner müssen die Rentenerhöhung im Jahr 2013 um nur 0,25% hinnehmen. Die Anpassung verstößt weder gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes noch gegen die allgemeinen Menschenrechte,
Rentner müssen die Rentenerhöhung im Jahr 2013 um nur 0,25% hinnehmen. Die Anpassung verstößt weder gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes noch gegen die allgemeinen Menschenrechte,
Für Versorgungsbezüge nicht mehr aktiver Arbeitnehmer berechnet das Lohnprogramm den steuerfreien Versorgungsfreibetrag sowie für die Steuerklassen I bis V den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag. Abfindungen von