Fristenverlängerung Lohnbuchhaltung einer GmbH
Die Lohnbuchhaltung einer GmbH muss sich eigentlich bis Ende August 2014 beim Bundeszentralamt für Steuern zum neuen Kirchensteuerabzugsverfahren angemeldet und bis zum 31. Oktober 2014
Die Lohnbuchhaltung einer GmbH muss sich eigentlich bis Ende August 2014 beim Bundeszentralamt für Steuern zum neuen Kirchensteuerabzugsverfahren angemeldet und bis zum 31. Oktober 2014