Kein Auskunftsanspruch für abgelehnte Bewerber
Arbeitgeber sind grundsätzlich nicht verpflichtet, einem abgelehnten Bewerber die Gründe für Absage mitzuteilen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im April 2012 final entschieden. Ein
Arbeitgeber sind grundsätzlich nicht verpflichtet, einem abgelehnten Bewerber die Gründe für Absage mitzuteilen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im April 2012 final entschieden. Ein