Erstattung von Aufstockungsleistungen an die Bundesagentur bei Niedriglöhnen
Vorsicht bei zu niedrigen Lohnleistungen: zahlt ein Arbeitgeber sittenwidrig niedrige Löhne, muss er dem Jobcenter mögliche Aufstockungsleistungen an seine Mitarbeiter erstatten. Das hat das Arbeitsgericht