Anmeldepflicht für geringfügig Beschäftigte
Mittlerweile müsste es allen bekannt sein: auch geringfügig Beschäftigte müssen bei der Bundesknappschaft gemeldet werden und seit 01.01.2014 gilt für die neu beginnenden EUR 450,-
Mittlerweile müsste es allen bekannt sein: auch geringfügig Beschäftigte müssen bei der Bundesknappschaft gemeldet werden und seit 01.01.2014 gilt für die neu beginnenden EUR 450,-