16. Mai 2014

Verfassungsrichter billigen Flashmob-Aktionen

Gewerkschaften dürfen im Arbeitskampf weiterhin auf sogenannte Flashmob-Aktionen setzen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage eines Arbeitgeberverbandes gegen gewerkschaftlich organisierte, streikbegleitende Flashmobs im Einzelhandel nicht zur

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