Minijobler – Entscheidung für Erhöhung des Arbeitsentgeltes nach dem 01.01.2013 von EUR 400,- auf EUR 450,-
Sollte ein Minijobbler ab dem 01.01.2013 bis zum 30.06.2014 sein Einkommen von EUR 400,- auf EUR 450,- erhöht haben und lag hierfür ein schriftlicher RV-Befreiungsantrag