Pauschalsteuer nach § 37b EStG ist nur bei nur bei steuerpflichtigen Einnahmen abzuführen
Der § 37b EStG ermöglicht Unternehmen, die Einkommensteuer auf Geschenke an Geschäftsfreunde und Sachzuwendungen an Arbeitnehmer mit einem pauschalen Satz von 30 Prozent zu übernehmen.