Zögerliche Umsetzung der BFH-Urteile zur 110-EUR-Grenze
Der BFH hatte entschieden, dass weniger Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen als bisher in die Steuerfreigrenze von 110 EUR einfließen. Derzeit lehnen aber viele Finanzämter die Umsetzung
Der BFH hatte entschieden, dass weniger Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen als bisher in die Steuerfreigrenze von 110 EUR einfließen. Derzeit lehnen aber viele Finanzämter die Umsetzung