31. Oktober 2013

Rückkehr der Befristungsthematik

Das Landesarbeitsgericht in Stuttgart hat am 26.09.2013 entschieden, dass es die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundlosen Befristungen für rechtlich unzulässig hält. Damit entsteht

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