Fahrtkosten nur in Höhe der Entfernungspauschale
Fahrtkosten für Arbeitnehmer können immer nur in Höhe der nachgewiesenen Kosten (z.B. eines Bahntickets oder dergleichen) bzw. bis maximal zur Höhe der sogenannten Entfernungspauschale erstattet
Fahrtkosten für Arbeitnehmer können immer nur in Höhe der nachgewiesenen Kosten (z.B. eines Bahntickets oder dergleichen) bzw. bis maximal zur Höhe der sogenannten Entfernungspauschale erstattet