Die Übertragung mit Übertragungswert
Die zweite Möglichkeit, eine bAV mitzunehmen, ist die Übertragung mit dem Übertragungswert (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG). Dabei wird der Wert der alten
Die zweite Möglichkeit, eine bAV mitzunehmen, ist die Übertragung mit dem Übertragungswert (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG). Dabei wird der Wert der alten