BMF entschärft die BFH-Rechtsprechung zum Merkmal „zusätzlich zum geschuldeten Lohn"
Mit zwei Urteilen vom 19. September 2012 hatte der BFH entschieden, dass das in bestimmten lohnsteuerlichen Begünstigungsnormen verwendete Tatbestandsmerkmal „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ nur