Häusliches Arbeitszimmer auch bei Poolarbeitsplatz
Beschäftigte können die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann steuerlich geltend machen, wenn ihnen vom Arbeitgeber nur ein so genannter Poolarbeitsplatz zur Verfügung gestellt
Beschäftigte können die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann steuerlich geltend machen, wenn ihnen vom Arbeitgeber nur ein so genannter Poolarbeitsplatz zur Verfügung gestellt