Chef muss stufenweise Rückkehr akzeptieren
Will einer Ihrer Mitarbeiter nach einer längeren – auch psychischen – Erkrankung die Arbeit wieder aufnehmen, müssen Sie sich als Arbeitgeber am betrieblichen Eingliederungsmanagement beteiligen.
Will einer Ihrer Mitarbeiter nach einer längeren – auch psychischen – Erkrankung die Arbeit wieder aufnehmen, müssen Sie sich als Arbeitgeber am betrieblichen Eingliederungsmanagement beteiligen.