Streitfall Überstunden und Nachweiserbringen
Geht es darum, ob ein Arbeitnehmer Überstunden geleistet hat, muss er nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes nicht mehr von vornherein erklären, welche geschuldete Tätigkeit
Geht es darum, ob ein Arbeitnehmer Überstunden geleistet hat, muss er nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes nicht mehr von vornherein erklären, welche geschuldete Tätigkeit