2013 dürfen Minijobber mehr verdienen

Ein beliebtes Beschäftigungsverhältnis bei Arbeitgebern wie Arbeitnehmern ist der Minijob. Für 2013 hat der Gesetzgeber einige wichtige Änderungen vorgesehen.

Ursprünglich sollte es schon im Sommer 2012 klappen, jetzt kommt die Änderung erst im nächsten Jahr zum Zug. Die Regierungskoalition wird im Laufe des Jahres 2013 die bis dato abgabenfreie geringfügige Beschäftigung von 400 Euro auf 450 Euro erhöhen. Außerdem sollen künftig alle Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sein. Bis dato gibt es in Deutschland bereits über 7 Millionen Minijob-Verhältnisse, davon allein im gewerblichen Bereich rund 6,8 Millionen.

Welche Auswirkungen hat die Erhöhung auf 450 Euro?

Für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bedeutet die Anhebung um 50 Euro vor allem erst einmal mehr Flexibilität. Grundsätzlich ist in solchen Fällen bei Dauerarbeitsverhältnissen ja der Durchschnittsverdienst aus zwölf Monaten entscheidend. Für beide Seiten bietet die Erhöhung somit den Vorteil, dass verstärkt in monatlich unterschiedlichem Umfang gearbeitet werden kann, ohne dabei gleich befürchten zu müssen, dass sich dadurch sofort die versicherungsrechtlichen Beurteilung ändert. Zusätzlich kann das Einkommen in zwei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres unvorhergesehen die 450-Euro-Grenze überschreiten. Zahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sind damit nicht gemeint, da diese ja plan- und vorhersehbar sind. In Summe bleibt die Regelung bestehen, dass nicht mehr als insgesamt 12 x 450 EUR ausgezahlt werden dürfen.

 

Share:

Kategorien

Aktuelle Artikel

Newsletteranmeldung

So bleiben Sie auf dem Laufenden:
Unser Newsletter infor­­miert Sie regel­­mäßig über aktuelle Informa­­tionen.

Ähnliche Beiträge