Betriebliche Altersvorsorge und Haftung für Fehlbeträge: Arbeitgeber muss für Kürzungen einstehen
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern die Nutzung einer betrieblichen Altersvorsorge-Option anzubieten. Sollten Unternehmen dabei keine eigenen Angebote vorlegen, so kann der Mitarbeiter selbst eine Möglichkeit