Sofortmeldungen und Bußgelder
Die Sofortmeldung muss bei festgelegten Be-schäftigungsgruppen durchgeführt werden. Wer Personen im Bereich Baugewerbe Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe Personenbeförderungsgewerbe Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe Schaustellergewerbe Unternehmen