11. September 2012

Sofortmeldungen und Bußgelder

Die Sofortmeldung muss bei festgelegten Be-schäftigungsgruppen durchgeführt werden. Wer Personen im Bereich Baugewerbe Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe Personenbeförderungsgewerbe Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe Schaustellergewerbe Unternehmen

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