Fristen für Schadensersatz im Bewerbermanagement auf Basis AGG
Will ein Arbeitnehmer eine Benachteiligung nach dem AGG geltend machen, muss er für alle Schadensersatzansprüche die Zweimonatsfrist einhalten. Diese beginnt in dem Moment, in dem
Will ein Arbeitnehmer eine Benachteiligung nach dem AGG geltend machen, muss er für alle Schadensersatzansprüche die Zweimonatsfrist einhalten. Diese beginnt in dem Moment, in dem