Neue Zuordnungsregeln für nicht gemeldete Arbeitnehmer
Ein Mitarbeiter sollte am ersten Arbeitstag seinem Arbeitgeber alle erforderlich Arbeitspapiere vorlegen, d. h. Lohnsteuerkarte oder –bescheinigung, Sozialversicherungsausweis, Bankverbindung und darüber hinaus noch die Mitgliedsbescheinigung