Das BMF hat neue Pauschbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen bei beruflich veranlassten Inlandsumzügen bekannt gemacht. Sie gelten für Umzüge ab dem 01.04.2021 bzw. 01.04.2022 (BMF, Schreiben vom 21.07.2021):
Bild_neue_Umzugskostenpauschalen.png (901×358) (birgitennemoser.de)