Aktuelles Urteil zum Umgang mit Säumniszuschlägen der DRV

Der 12. Senat des BSG hat am 12.12.2018 in mündlicher Verhandlung über drei Revisionen aus dem Versicherungs- und Beitragsrecht zu entscheiden. Leider wurde die erhoffte klare Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit der Säumniszuschläge der DRV, die derzeit nach wie vor 1 % pro Monat berechnet, nicht erbracht. Es bleibt abzuwarten, wie mit den Urteilen weiter verfahren wird.

 

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