Seit Juli drohen höhere Bußgelder, wenn ausländische Unternehmen ihre Mitarbeiter nicht bei der Registrierungsbehörde RUT anmelden. Die Dänische Arbeitsschutzbehörde kann tägliche Geldstrafen von 1.500 DKK erheben.
Mit der Anmeldung stellt der Staat sicher, dass dänische Arbeitgeber und ausländische Unternehmen, die als Dienstleister Mitarbeiter nach Dänemark entsenden, ihre Beiträge in den Arbeitsmarktfonds für Entsendete (AFU) entrichten.
Die Organisation nennt auf ihrer Webseite eine Reihe von Ausnahmen, für die keine Anmeldung erforderlich ist – wie zum Beispiel die Teilnahme an Konferenzen, konzerninterne Entsendungen oder Beratungsleistungen im Bereich Jahresabschlüsse.
Die Anmeldung bei der RUT ist über ein Online-Portal möglich und kann in deutscher Sprache erfolgen.
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