Minijob-Zentrale: SEB-Bankverbindung noch bis 30. Juni 2016

Überweisungen von Pauschalbeiträgen für Minijobber auf das Konto der SEB AG in Essen sind nur noch bis zum 30. Juni 2016 möglich. Ursprünglich sollte – nach Angaben der Minijob-Zentrale – diese Bankverbindung ab 1. Mai 2016 nicht mehr gelten. Nun wurde die Frist verlängert. Spätestens ab 1. Juli 2016 gelten dann aber folgende Kontoverbindungen:

Bankverbindungen Minijob-Zentrale ab 1. Juli 2016

 

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