Ist Umkleidezeit Arbeitszeit?

Wann beginnt die Arbeitszeit und wann endet sie? Das Arbeitszeitgesetz hilft hier nur begrenzt. Laut § 2 ist Arbeitszeit ,,…die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepause…“.

Ist Arbeitskleidung aus Gründen der Hygiene notwendig wie in Krankenhäusern oder muss aus Arbeitsschutzzwecken getragen werden wie in Atomkraftwerken, gibt es recht klare Urteile: Ist die Kleidung Vorschrift und darf nicht privat getragen werden, zählt das Umkleiden zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit. Auch bei Dienstkleidung, also Kleidung, die zur besonderen Kenntlichmachung im Interesse der Firma getragen werden muss, wie z.B. bei Flugbegleitern oder dem Hotelpersonal, gehört das Umziehen in aller Regel ebenfalls zur Arbeitszeit. Zumindest wenn die private Nutzung dieser Kleidung untersagt ist.

Generell lässt sich die Frage „Ist Umkleidezeit Arbeitszeit?“ nicht beantworten. Oft sind in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen Regelungsansätze zu finden.

So klagte ein Kfz-Mechaniker, der für die Wartung der Busse bei einem städtischen Verkehrsunternehmen zuständig ist: seine Arbeitskleidung wurde dabei natürlich beschmutzt und der Kollege musste also morgens seine Arbeitskleidung vor Ort an- und abends ausziehen, was ihn ca. 20 Minuten zusätzlich im Betrieb aufhielt, inklusive Duschen. Das zuständige Gericht schlug einen Vergleich vor: zehn Minuten für das An- und Ausziehen werden als Arbeitszeit angerechnet, die Duschzeiten bleiben unberücksichtigt. Dies fand von beiden Seiten Zustimmung und zeigt einmal mehr, eine pauschal korrekte Antwort gibt es hier nicht.

 

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