Die Unfallkasse Baden-Württemberg (Betriebsnummer 67334480) hat rückwirkend für 2014 den Höchstjahresarbeitsverdienst für die Gefahrtarifstellen 1 und 2 geändert. Die neue Grenze für 2014 liegt bei 84.000,00 Euro, in 2013 sind es 72.000,00 Euro.
Zum 01. Januar 2015 wird die Berufsgenossenschaft BGETEM – Druck und Papierverarbeitung (BG 15) in die Berufsgenossenschaft BGETEM – Hauptverwaltung (BG 10) vollständig integriert. Wir gehen derzeit davon aus, dass neue Veranlagungsbescheide mit neuen Mitgliedsnummern und ggf. Gefahrtarifstellen vergeben werden.
Ab Januar 2015 erhebt die Berufsgenossenschaft Verkehr- und Fahrzeughaltungen (BG 33) voraussichtlich kein Mindestentgelt mehr. Als wesentliche Ursache gelten die Einführung des Mindestlohnes und die damit verbundenen steigenden Entgelte.