Datenaustausch zur Errechnung von Entgeltersatzleistungen

Mit Beginn des Jahres 2015 wird eine neue Stufe des elektronischen Datenaustausches zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse live gehen:

Am wichtigsten für die praktische Anwendung dürfte dabei wohl das Dialogverfahren zur Feststellung anrechenbarer Vorerkrankungen sein.

Der Arbeitgeber wird die im relevanten Zeitraum vorliegenden Arbeitsunfähigkeitszeiten an die Krankenkasse melden. Die Krankenkasse spiegeln dann wie folgt zurück:

1 = anrechenbare Zeit
2 = nicht anrechenbare Zeit
3 = Zeit wird von der Krankenkasse noch eingehender geprüft
4 = für diese Zeit liegt der Krankenkasse keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor
5 = dieser Zeitraum ist teilweise anzurechnen.

Die Meldeinhalte zeigen deutlich; beim Arbeitgeber wird eine Vielzahl an Rückfragen auftreten, denen dann der Arbeitgeber bzw. sein Lohnabrechnungsbevollmächtigter nachzugehen hat. Die Aufgabenvielfalt im Lohnbüro wird also noch einmal etwas umfangreicher.

 

Share:

Kategorien

Aktuelle Artikel

Newsletteranmeldung

So bleiben Sie auf dem Laufenden:
Unser Newsletter infor­­miert Sie regel­­mäßig über aktuelle Informa­­tionen.

Ähnliche Beiträge