Betriebsräte genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Ob dies immer gerechtfertigt ist, füllt als Diskussion Bände, aber ist nicht änderbar, da es hierzu eine klare gesetzliche Regelung gibt.
Ist ein Mitarbeiter aktives Mitglied im Betriebsrat, ist seine Kündigung nur mit Zustimmung der Betriebsratskollegen möglich. Doch wann gilt jemand als aktives Mitglied des Betriebsrates? Eine rein fiktive Tätigkeit, d.h. nur der Eintrag eines Mitarbeiters als Mitglied auf der Liste der Ersatzbetriebsräte reicht nicht aus. Wohl aber die einmalige Teilnahme an einer Sitzung oder oftmals sogar nur die Ladung zur Sitzung. Da davon auszugehen ist, dass sich das jeweilige Mitglied auf die Sitzung vorbereiten muss, wird der Betriebsrat also voraussichtlich bereits vor der eigentlichen Sitzung aktiv und gilt damit als geschützt.