Die IAP (Inflationsausgleichsprämie) hat aktuell nun FAQs, hier der Link dazu:
Bundesfinanzministerium – FAQ zur Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz
Allerdings hat das BMF seine „Ankündigung“ wahr gemacht und nimmt arbeitsrechtlich keine Stellung dazu, wie die Inflationsprämie gestaltet werden soll:
Es wurde aber klargestellt, dass eine arbeitsrechtlich „gefährliche“ Umsetzung nicht schädlich für die Steuerfreiheit ist. Es darf dabei aber nicht die Zusätzlichkeit gefährdet werden, z.B. durch eine Zahlung einer Leistungsprämie als IAP oder einer Gehaltserhöhung.
Zudem wurde in diesem Zusammenhang geklärt: die Inflationsprämie fließt in die Angaben zum statistischen Landesamt ein.